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Ein Testament muss individuell zugeschnitten sein
„Je älter man wird, um so brennender wird das Thema“, meinte Justizrat Jörg-Peter Menk bei seinem Vortrag im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung über die Grundzüge des Erbrechts am 11. Oktober in der Heidelberger Stadtbücherei. Denn: „Jeder ist davon betroffen, als Empfänger oder irgend wann als Erblasser“. Und deshalb gelte es, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. In den kommenden zehn Jahren werden rund 2,6 Billionen (!) Euro allein an Privatvermögen vererbt, also ohne Firmenübertragungen. Eine unfassbare Zahl, selbst in Zeiten, in denen nur noch von Milliardentransfers die Rede ist. Wer also etwas „auf die hohe Kante“ gebracht hat, der sieht sich in der Pflicht, etwas zu tun: Zum einen, damit es später mal in seinem Sinn weiter geht, zum andern, um Streit in der Familie zu vermeiden. Und, auch das ist ein wichtiger Grund, um dem Fiskus, wenn möglich, ein Schnippchen zu schlagen. „Fehlerhafte Testamente machen enorme Schwierigkeiten und verursachen den Erben hohe Kosten“, warnte Jörg-Peter Menk aufgrund seiner Erfahrungen. Die badischen Amtsnotare müssen in ihrer Funktion als Nachlassrichter in unklaren Fällen den letzten Willen eines Verstorbenen versuchen auszulegen.
Ein Patentrezept, um mal eben niederzuschreiben, wer was erben soll, das gibt es nicht. „Jeder Fall liegt anders“, schildert der Praktiker an verschiedenen Beispielen. Und zu unterschiedlich sind Anforderungen und Formen und die möglichen Inhalte einer letztwilligen Verfügung. „Was will ich erreichen mit meinem Testament“, das muss deshalb die erste Überlegung sein. Bei Ehepaaren ist auf die Sicherung des überlebenden Ehegatten zu achten, erst dann denke man an die Erben, denn „ein stets gefüllter Geldbeutel erhält die Zuneigung der Kinder!“.
Bei der gesetzlichen Erbfolge bestimmt der „Grad der Abstammung“ die Erbordnung. Im Klartext: So lange ein Verwandter der vorhergehenden Ordnung vorhanden ist, sind alle nachfolgenden Verwandten in der zweiten bis fünften Ordnung ausgeschlossen. Diese gesetzliche Regelung können Erblasser mit einem gültigen Testament nach Belieben außer Kraft setzen. Aber wie immer im Leben gibt es auch hier unzählige Fallstricke, vor denen nur der Fachmann wirklich schützen kann. Nicht immer ist das beliebte „Berliner Testament“ für Ehepaare vorteilhaft, da es den Überlebenden bindet. Erst richtig verzwickt wird es bei „Patchworkfamilien“. Oder dann, wenn ein überlebender Ehegatte den „unentziehbaren Anteil“ seinen Kindern vorenthalten will. „Wer sich arm verschenkt, dessen Erbe kann seinen Anteil später von der Freundin verlangen“, schmunzelte der Notar.
Jörg-Peter Menk zeigte an Fallbeispielen, welche Konstellationen sich bei gesetzlicher Erbfolge ergeben, wenn kein Testament vorliegt. Was viele Zuhörer überraschte: Bei kinderlosen Ehepaaren erbt der „Überlebende“ nicht automatisch das ganze Vermögen, ein Viertel geht in diesem Fall an die Familie des/der Verstorbenen. Auch das Pflichtteilsrecht, die verschiedenen Arten möglicher Verfügungen, der Erbvertrag und die Formen der Aufbewahrung eines Testaments waren weitere Themen und natürlich, wie man Steuern sparen kann bei rechtzeitiger Schenkung. Was die Zuhörer nach so vielen Zahlen und Fakten mitnehmen konnten war die Erkenntnis, dass ein Testament wie ein Maßanzug individuell auf die besonderen Verhältnisse und die familiäre Situation zugeschnitten sein muss, und – auch das ist wichtig – es sollte immer wieder den veränderten Lebensumständen angepasst werden.
Die Zuhörer waren überwältigt aber auch sensibilisiert und trotzten dem Referenten noch manche zusätzliche Informationen ab. Vorsitzender Thilo Koch dankte seinem Vize für die gegebene Lebenshilfe und empfahl für die praktische Umsetzung den Rat des Notars und der Haus & Grund-Experten in Anspruch zu nehmen.
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