Hauseigentümer Wohnungseigentümer Vermieter Kauf- und Bauwillige
navigation_header
Zur Startseite
Über Haus & Grund Kontakt
Suche
pfeil Suchen
Die Vermieter - Rechtsschutzversicherung
HDI B176
Bauverträge

 Bauvertrag

Ausgezeichnet versichert:

2012 Grundeigentümer Versicherung

cop_sen_17
Pressemitteilung vom 01.02.2012
Drucken Bookmarken
Weiterempfehlen
Schriftgröße

BGH: Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden

Haus & Grund rät Vermietern, professionellen Rat einzuholen

 

Vermieter können die von ihnen beglichenen Rechnungen von Energieversorgern nicht zur Grundlage der Heizkostenabrechnung ihrer Mieter machen. Entscheidend ist vielmehr der tatsächliche Brennstoffverbrauch. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH vom 1. Februar 2012, Az. VIII ZR 156/11) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. „Die Abrechnung von Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter ist eine komplexe Angelegenheit. Das zeigt gerade wieder dieses Urteil. Private Vermieter sollten sich unbedingt professionelle Unterstützung einholen, um bei diesen jährlichen Abrechnungen auf der sicheren Seite zu sein“, rät Haus & Grund-Mietrechtsexperte Gerold Happ.

 

Der Fall: Ein Vermieter verlangt von seinem Mieter die Nachzahlung von Heizkosten für zwei Jahre. Den beiden Heizkostenabrechnungen wurden die geleisteten Zahlungen des Vermieters an das Energieversorgungsunternehmen zugrunde gelegt (Abflussprinzip). Der BGH entschied nun, dass diese Form der Abrechnung nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs könnten abgerechnet werden (Leistungsprinzip).

 

Über uns
Erfahren Sie mehr über Haus & Grund Heidelberg und was wir für Sie tun können.
pfeil weiter
Immobilien GmbH
Hier finden Sie alle Infos zu Vermietung, Verkauf und Verwaltung von Immobilien in und um Heidelberg
pfeil weiter
Drucken Drucken Bookmarken Bookmarken Weiterempfehlen Weiterempfehlen Schriftgröße Schriftgröße Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz