


- Herzlich willkommen bei
Haus & Grund Heidelberg
Wir vertreten unsere über 6.500 Mitglieder auf politischer Ebene
und leisten Rechtsberatung rund um die Immobilie. - Verkauf, Vermietung
oder Hausverwaltung?
Unsere Immobilienexperten unterstützen Sie gerne -
als Ihr professioneller Ansprechpartner für Heidelberg
und Umgebung Immobilien GmbH




Sommeraktion 2025

Nutzen Sie unsere Sommer-Sonderaktion!
+++ Ihre Meinung zählt – Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht +++
Haus & Grund exklusiv zur Stellungnahme aufgefordert
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich aktuell mit einer wegweisenden Klage des Landes Bayern gegen die Erbschaftsteuer. Im Zentrum stehen die seit Jahren nicht angepassten Steuerfreibeträge sowie die Frage, ob es eine stärkere Regionalisierung der Erbschaftsteuer geben soll.
Besonders bemerkenswert: Haus & Grund wurde als einziger (!) Immobilienverband gebeten, im Rahmen dieses Verfahrens eine Stellungnahme abzugeben. Diese Gelegenheit wollen wir nutzen, um die Sichtweise privater Immobilieneigentümer kraftvoll zu vertreten.
Dazu haben wir eine Umfrage basierend auf dem offiziellen Fragenkatalog erstellt – speziell zugeschnitten auf private Eigentümer. Wir bitten Sie herzlich, sich ein paar Minuten Zeit zu nehmen und an der Umfrage teilzunehmen. Ihre Einschätzungen sind für unsere Positionierung von zentraler Bedeutung.
Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage: Föderale Unterschiede im Erbschaftsteuerrecht
https://befragung.hausundgrund.de/?i_survey=1__55b444b951695a810cb9419cc910f51c
Gerade für uns als Eigentümer ist dieses Thema von essenzieller Bedeutung. Ihre Teilnahme stärkt unsere Stimme – und sorgt dafür, dass die Interessen privater Immobilieneigentümer in Karlsruhe Gehör finden.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitwirkung und Ihre Verbundenheit mit Haus & Grund Heidelberg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thilo Koch, Vorsitzender
Grundsteuer 2025
sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema Grundsteuer begleitet uns schon seit einiger Zeit intensiv. Inzwischen wurden die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide flächendeckend erlassen. Wir hatten Ihnen empfohlen, vorsorglich Einspruch gegen diese Bescheide einzulegen, da die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiterhin fraglich ist. Viele unserer Mitglieder sind dieser Empfehlung gefolgt – dafür bedanken wir uns.
Einige Städte und Gemeinden haben bereits neue Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Für Heidelberg steht eine entsprechende Entscheidung im Gemeinderat im Dezember an. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 185 % (aktuell 470 %) anzupassen.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Haus & Grund Heidelberg

Thilo Koch, Vorsitzender
RA Tobias Reiß: Balkon-Solarmodule
Spätestens seitdem die Energiepreise galoppieren, sind Solarmodule für den eigenen Balkon oder die Terrasse en vogue. Dies gibt Anlass, die Frage zu klären, ob ein Mieter Anspruch auf Installation eines Solarmoduls am Balkon besitzt. Das AG Stuttgart (AZ: 37 C 2283/20) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, was geschieht, wenn der Mieter ein Balkon-Modul installieren möchte, der Vermieter aber dagegen ist.
Das Gericht sah in der Installation der Anlage eine bauliche Veränderung und einen Substanzeingriff, da der Strom über neu verlegte Leitungen in das Netz eingespeist werde und daher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen sei. Der Vermieter kann verlangen, so das Gericht, dass einige Grundvoraussetzungen wie die fachmännische Installation, die baurechtliche Zulässigkeit, keine optische Störung, leicht zurückbaubar und keine erhöhte Gefahr (etwa bei Sturm oder Brand) bei der Installation des Solarmoduls eingehalten werden. Diese Voraussetzungen sollte sich der Vermieter vor der Installation des Solarmoduls vom Mieter nachweisen lassen. Um alle Modalitäten im Zusammenhang mit dem Solarmodul zu klären, ist es ratsam eine Zusatzvereinbarung mit dem Mieter abzuschließen.
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Themen im Überblick
Die WEG-Reform tritt am 01.12.2020 in Kraft

Der „Professor aus Heidelberg“, Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, besucht unsere Geschäftsstelle

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