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Corona-Pandemie: Was Vermieter und Eigentümer wissen müssen

Der Bundestag hat am 25. März 2020 ein Gesetz zur Abmilderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen der COVID-19- Pandemie beschlossen. Die Auswirkungen für Vermieter und Eigentümer erfahren Sie hier ...weiterlesen
Sanierungsoffensive

Rechtsanwalt Tobias Reiß: Überkreuz wegen eines Kreuzes

In einer Zweier-WEG stand der einen Eigentümerin ein Sondernutzungsrecht an dem Garten des Hauses zu. Dort goss diese nun ein Betonfundament und stellte dort ein sieben Meter hohes, mit Lichterketten verziertes und von einem Scheinwerfer angestrahltes Holzkreuz auf. Ihre Miteigentümerin sah sich um den Schlaf gebracht und klagte auf Entfernen.
Vor Gericht bekam die Frau recht. Sowohl die Größe als auch die Verzierung gehörten nicht zur üblichen Gartengestaltung, fand das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 10. Mai 2021, 290 A C 179/20). Deshalb stelle das Kreuz eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung dar. Das Gericht verurteilte die Kreuz-Eigentümerin, den ursprünglichen Zustand des Gartens in Form einer Rasenfläche wiederherzustellen. Gegen das Urteil wurde Berufung zugelassen.
Rechtsanwalt Thilo Koch: Corona-Schließung kann künftig als Störung der Geschäftsgrundlage gelten

Offen bleibt, welche Rechtsfolge sich aus der Mietrechtsänderung ergeben. Ob und in welcher Höhe Mieter eine Anpassung des Mietvertrages in Form einer Anpassung der Miete oder einer Stundung verlangen können, wird weiterhin von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Maßgebliche Faktoren bleiben
- die konkrete wirtschaftliche Situation
- der Umfang der erlittenen Umsatzeinbußen der Mieter,
- sowie Höhe und Zeitpunkt staatlicher Hilfen.
Die WEG-Reform tritt am 01.12.2020 in Kraft

Der „Professor aus Heidelberg“, Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, besucht unsere Geschäftsstelle

v. l. n. r. Prof. Paul Kirchhof, Apollonia Erhard, RA Thilo Koch
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Pressemitteilungen
04.07.2022
Hohe Energiepreise: Wenn der Staat weniger nähme, wäre ein Anfang gemacht
30.06.2022
Ab 1. Juli: Vier Monate Zeit für Grundsteuererklärung
28.06.2022
Wärmepumpengipfel: Realistische Ziele ambitioniert angehen
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