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Grundsteuer 2025

Liebe Haus & Grund Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Thema Grundsteuer begleitet uns schon seit einiger Zeit intensiv. Inzwischen wurden die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide flächendeckend erlassen. Wir hatten Ihnen empfohlen, vorsorglich Einspruch gegen diese Bescheide einzulegen, da die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiterhin fraglich ist. Viele unserer Mitglieder sind dieser Empfehlung gefolgt – dafür bedanken wir uns.

Einige Städte und Gemeinden haben bereits neue Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Für Heidelberg steht eine entsprechende Entscheidung im Gemeinderat im Dezember an. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 185 % (aktuell 470 %) anzupassen.

Nachfolgend finden Sie ein Infoblatt mit wichtigen Hinweisen zu zwei Themen, die in unseren Beratungen weiterhin häufig angesprochen werden:

                                                       Infoblatt zum Download

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.

Haus & Grund Heidelberg

Haus & Grund Heidelberg wurde 1905 gegründet und bietet seinen Mitgliedern somit 119-jährige Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und mit ständig aktualisiertem Expertenwissen breite Unterstützung in allen Fragen, die das Immobilieneigentum betreffen.

2017_KochAuf unseren Internet-Seiten informieren wir Sie ausführlich über unsere Leistungen. Neben den vielfältigen Beratungsleistungen sind wir für unsere über 6.300 Mitglieder im Raum Heidelberg als Interessenvertretung auf kommunaler Ebene in Politik und Verwaltung engagiert und aufgrund unserer Erfahrung eine gewichtige Stimme.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die Vorteile einer Mitgliedschaft!

Thilo Koch, Vorsitzender

RA Tobias Reiß: Balkon-Solarmodule

200610 ReißSpätestens seitdem die Energiepreise galoppieren, sind Solarmodule für den eigenen Balkon oder die Terrasse en vogue. Dies gibt Anlass, die Frage zu klären, ob ein Mieter Anspruch auf Installation eines Solarmoduls am Balkon besitzt. Das AG Stuttgart (AZ: 37 C 2283/20) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, was geschieht, wenn der Mieter ein Balkon-Modul installieren möchte, der Vermieter aber dagegen ist.

Das Gericht sah in der Installation der Anlage eine bauliche Veränderung und einen Substanzeingriff, da der Strom über neu verlegte Leitungen in das Netz eingespeist werde und daher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen sei. Der Vermieter kann verlangen, so das Gericht, dass einige Grundvoraussetzungen wie die fachmännische Installation, die baurechtliche Zulässigkeit, keine optische Störung, leicht zurückbaubar und keine erhöhte Gefahr (etwa bei Sturm oder Brand) bei der Installation des Solarmoduls eingehalten werden. Diese Voraussetzungen sollte sich der Vermieter vor der Installation des Solarmoduls vom Mieter nachweisen lassen. Um alle Modalitäten im Zusammenhang mit dem Solarmodul zu klären, ist es ratsam eine Zusatzvereinbarung mit dem Mieter abzuschließen.


Grundsteuerreform




Breite Verbändeallianz mit Haus & Grund Baden bringt Musterklage

gegen die Grundsteuer B auf den Weg



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Die WEG-Reform tritt am 01.12.2020 in Kraft


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Der „Professor aus Heidelberg“, Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, besucht unsere Geschäftsstelle

Kirchhof, Erhard, Koch - 2




















v. l. n. r. Prof. Paul Kirchhof, Apollonia Erhard, RA Thilo Koch

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