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Weihnachtsaktion
Grundsteuer 2025
sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema Grundsteuer begleitet uns schon seit einiger Zeit intensiv. Inzwischen wurden die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide flächendeckend erlassen. Wir hatten Ihnen empfohlen, vorsorglich Einspruch gegen diese Bescheide einzulegen, da die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiterhin fraglich ist. Viele unserer Mitglieder sind dieser Empfehlung gefolgt – dafür bedanken wir uns.
Einige Städte und Gemeinden haben bereits neue Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Für Heidelberg steht eine entsprechende Entscheidung im Gemeinderat im Dezember an. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 185 % (aktuell 470 %) anzupassen.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Haus & Grund Heidelberg
Thilo Koch, Vorsitzender
RA Tobias Reiß: Balkon-Solarmodule
Spätestens seitdem die Energiepreise galoppieren, sind Solarmodule für den eigenen Balkon oder die Terrasse en vogue. Dies gibt Anlass, die Frage zu klären, ob ein Mieter Anspruch auf Installation eines Solarmoduls am Balkon besitzt. Das AG Stuttgart (AZ: 37 C 2283/20) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, was geschieht, wenn der Mieter ein Balkon-Modul installieren möchte, der Vermieter aber dagegen ist.
Das Gericht sah in der Installation der Anlage eine bauliche Veränderung und einen Substanzeingriff, da der Strom über neu verlegte Leitungen in das Netz eingespeist werde und daher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen sei. Der Vermieter kann verlangen, so das Gericht, dass einige Grundvoraussetzungen wie die fachmännische Installation, die baurechtliche Zulässigkeit, keine optische Störung, leicht zurückbaubar und keine erhöhte Gefahr (etwa bei Sturm oder Brand) bei der Installation des Solarmoduls eingehalten werden. Diese Voraussetzungen sollte sich der Vermieter vor der Installation des Solarmoduls vom Mieter nachweisen lassen. Um alle Modalitäten im Zusammenhang mit dem Solarmodul zu klären, ist es ratsam eine Zusatzvereinbarung mit dem Mieter abzuschließen.
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