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Wasserbescheid

Eingegangene Widersprüche

werden geprüft

Wasserbescheid der Stadt Heidelberg vom 25.03.2015

Wasserversorgungsbeitrag: Eingegangene Widersprüche werden geprüft

Gegen rund 1.600 Bescheide über die Festsetzung von Wasserversorgungsbeiträgen haben Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in den vergangenen Wochen Widerspruch eingelegt. Sie alle erhalten in den kommenden Wochen eine schriftliche Rückmeldung zu ihren Einwendungen. Das hat die Stadt Heidelberg angekündigt.

Die Stadt Heidelberg musste bis Ende 2014 für rund 1.300 Grundstücke nachträglich einen Wasserversorgungsbeitrag erheben: Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte im Rahmen der überörtlichen Finanzprüfung von der Stadt verlangt, zu überprüfen, für welche Heidelberger Grundstücke durch die Umstellung der Versorgungsstruktur im Jahr 2010 eine Beitragspflicht entstanden ist. Neben unbebauten Grundstücken waren hiervon vor allem auch Garagen- und Stellplatzgrundstücke betroffen. Insgesamt musste die Stadt rund 3.100 Beitragsbescheide versenden. In rund der Hälfte der Fälle haben die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Widerspruch erhoben. Die vorgetragenen Argumente und jeweiligen Sachverhalte werden derzeit von der Stadt individuell geprüft.

In den Widersprüchen wurden auch wiederkehrende grundsätzliche Argumente vorgebracht, die auf viele Bescheide übertragbar sind: etwa dass eine Beitragserhebung nach über dreißig Jahren gegen Treu und Glauben verstoße oder dass für das Stellplatzgrundstück ein Anschluss an das Wasserversorgungsnetz weder gewünscht noch sinnvoll sei. Ziel der Stadt Heidelberg ist es, mithilfe von Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine gerichtliche Überprüfung dieser Argumente vornehmen zu lassen.

„Die nachträgliche Erhebung der Wasserversorgungsbeiträge hat bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern verständlicherweise viel Unmut ausgelöst. Zusätzlich sind in vielen Fällen ganz grundsätzliche Fragen berührt, etwa zur Rückwirkung oder zur Art der Grundstücksnutzung“, sagt Bürgermeister für Konversion und Finanzen Hans-Jürgen Heiß: „Die Gerichtsurteile, die hierzu in manchen Widersprüchen angeführt wurden, sind nicht eins zu eins auf den hiesigen Sachverhalt übertragbar. Wir wollen aber die genannten grundsätzlichen Fragen mit größtmöglicher Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger gerichtlich überprüfen lassen. Deshalb streben wir aktuell Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht an. Hierfür werden derzeit Gespräche geführt.“

Bis zum Abschluss dieser Musterverfahren soll die Entscheidung über die eingegangenen Widersprüche, die von den genannten Argumenten ebenfalls betroffen sind, zurückgestellt werden. Auf diese Weise kann vermieden werden, sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer individuell vor die Entscheidung zu stellen, ob sie gegen ihren Widerspruchsbescheid klagen oder den Festsetzungsbescheid bestandskräftig werden lassen wollen.

Sobald die Musterverfahren entschieden sind, möchte die Stadt Heidelberg die Entscheidung auf alle vergleichbaren Fälle anwenden, unabhängig davon, ob die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst Widerspruch gegen ihre Bescheide erhoben haben oder nicht.

Alle Widersprüche, die nicht von den oben genannten Argumenten betroffen sind, werden unabhängig von den Musterverfahren bearbeitet und geprüft. Das betrifft insbesondere Bescheide zu Grundstücken aus neueren Baugebieten.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die Widerspruch gegen ihren Bescheid erhoben haben, erhalten in den kommenden Wochen eine schriftliche Eingangsbestätigung, in der ihnen das weitere Vorgehen in ihrem jeweiligen Fall mitgeteilt wird. Mahnungen werden bis dahin in keinem Fall ergehen. Aufgrund der Vielzahl der Widersprüche kann es im Einzelfall etwas dauern, bis die Rückmeldung bei den Eigentümerinnen und Eigentümern eingeht. Die Stadt Heidelberg bittet hierfür um Verständnis.

Quelle: www.heidelberg.de

Wasserbescheid der Stadt Heidelberg von 12.2015

Haus & Grund rät zu Widerspruch - Zahlungen müssen vorerst nicht vorgenommen werden

seit Ende November versandte die Stadt Heidelberg an über 1.000 Haushalte Bescheide über einen Wasserversorgungsbeitrag.

Die Bescheide betreffen vor allem Garagenhöfe und Stellplatzgrundstücke. Seit 30.09.2010 wurde für diese Grundstücke eine Änderung dahingehend beschlossen, dass die Zahlungsverpflichtung nicht nur bei Beantragung eines Wasseranschlusses entsteht sondern es dagegen ausreicht, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, einen solchen zu installieren.

Sollten Sie zu den Betroffenen gehören, empfehlen wir Ihnen, zur Wahrung Ihrer Rechte, auf jeden Fall zunächst einmal Widerspruch gegen die ergangenen Bescheide einzulegen, da gewichtige Gründe dafür sprechen, dass diese unrechtmäßig ergangen sind. Nachfolgend überlassen wir Ihnen ein Musterwiderspruchsschreiben. Dieses enthält ganz bewusst keine Begründung des Widerspruchs, welcher verwaltungsrechtlich auch zunächst nicht notwendig ist.

» Download Musterwiderspruch

Mit Schreiben vom 10.12.2014 forderten wir die Stadt Heidelberg auf, auf die Vollstreckung aus den Bescheiden bis zum rechtskräftigen Abschluss der Widersprüche zu verzichten.

Am 17.12.2014 hat uns die Stadt Heidelberg mitgeteilt, dass über die Abwicklung des Verfahrens erst Mitte Januar 2015 eine Abstimmung mit den Stadtbetrieben Heidelberg erfolgen wird. Vor diesem Termin wird es nach Rückmeldung der Stadtbetriebe keinen Mahnlauf geben. Das bedeutet, dass Sie zunächst keine Zahlungen vornehmen müssen, die abschließende Entscheidung wird uns dann Mitte Januar 2015 mitgeteilt werden.

Haus & Grund Heidelberg, Thilo Koch, Vorsitzender
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